Ich berate, dokumentiere oder erstelle Beweissicherungsgutachten in den Bereichen Obstbau, Garten, Landschaft und Bäume. Die Aufgaben- und Themenschwerpunkte sind:
Im Rahmen der genannten Tätigkeiten arbeite ich für Gerichte, Behörden, Firmen und private Auftraggeber.
Die erbrachten Leistungen rechne ich nach den aktuellen Sätzen des „JVEG, Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen“ https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/BJNR077600004.html ab.
An die Gewerke im Garten- und Landschaftsbau sind hohe fachliche Anforderungen gestellt. Die fachlichen Vorgaben bei der Planung und Ausführung sind klar definiert. Ausführungen darüber findet man in der Fachliteratur und häufig in den technischen Ausführungen der Produkte. Trotzdem treten immer wieder massive Fehler bei der praktischen Ausführung auf.
Im Folgenden sehen Sie einige Beispiele hierzu.
Die Nachbarrechtsgesetze der jeweiligen Bundesländer regeln eindeutig die Grenzabstände von Pflanzen. Dennoch kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Bereits im Vorfeld können kritische Situationen durch eine entsprechende Auswahl an Pflanzen und Abstände vermieden werden. Auch durch einfache Pflegemaßnahmen können häufig die Anforderungen des Nachbarrechts erfüllt werden. Sie erhalten realitätsnahe und umsetzbare Empfehlungen.
Das Feststellen des Pflanzenalters am Standort ist wegen der gesetzlichen Verjährung immer wieder von Bedeutung. Unter bestimmten Umständen kann das Pflanzjahr der Gehölze am Standort genau festgestellt werden. Es gibt aber auch Umstände die das Feststellen unmöglich machen.
Bei der Definition einer Hecke gibt es unterschiedliche Vorstellungen der jeweils beteiligten Personen. Im Sinne des Nachbarschaftsrechtsgesetze hat es große Auswirkungen auf die Grenzabstände, den Rückschnitt und den Überhang ob Pflanzen einer Hecke, einer Gehölzgruppe oder Einzelgehölze zugeordnet werden.
Der Pflanzabstand und ein evtl. möglicher Überhang ist im Sinne der Nachbarrechtsgesetzes davon abhängig, ob ein Gehölz als Obst- oder Ziergehölz eingestuft wird.
Die Verwendung von Pflanzen im Garten und in der Landschaft ist vielseitig. Eine kleine bodendeckende Staude wird genauso verwendet wie Großbäume. Die Pflege ist auf vielfältige Art und Weise möglich. Dies richtet sich vor allem an die eigenen Vorstellungen und an die örtlichen Gegebenheiten.
Probleme ergeben sich oftmals aus fehlenden Fachkenntnissen. So kann sich ein Bambus ohne Rhizomsperre über die Rhizome unterirdisch ausbreiten. Davon können auch die angrenzenden Gärten betroffen sein. Oder Äste brechen aus der Baumkrone und richten Schaden auf dem eigenen oder benachbarten Grundstück an.
In jedem Fall ist der Gartenbesitzer oder Pächter/Mieter für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Schwachstellen können von einem Sachverständigen häufig bereits im Vorfeld erkannt werden. Ist ein Schaden eingetreten, dann kann ein Sachverständiger ebenfalls feststellen ob Versäumnisse vom Verantwortlichen vorliegen.
In der Praxis gibt es aus den unterschiedlichsten Gründen die Notwendigkeit Pflanzen monetär zu bewerten. Die Beispiele hierfür sind sehr unterschiedlich.
Rechtlich abgesicherte Wertermittlungen erfolgen nach der Methode Koch auf der Grundlage der ImmoWertV. Unterschieden wird jeder Einzelfall. Im Wesentlichen gibt es zwei Verfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommt liegt an den konkreten örtlichen Gegebenheiten. Pflanzen im Hausgarten, im Park, im Freizeitgarten und im Außenbereich werden i.d.R. nach dem Sachwertverfahren bewertet. Handelt es sich um Pflanzen zum Verkauf oder Erträge, die verkauft werden, dann kommt i.d.R. das Ertragswertverfahren zur Anwendung.
Im Folgenden finden Sie Beispiele aus der Praxis.
Im folgenden Fall muss für eine Brückensanierung ein Teil einer Sichtschutzhecke aus Liguster auf einem angrenzenden privaten Grundstück gerodet werden. Der fehlende Sichtschutz findet natürlich Eingang in die Bewertung und wird berücksichtigt.
Im folgenden Fall wird eine Eiche bei einem Verkehrsunfall stark beschädigt. Für die Schadensabwicklung mit der Versicherung wird der Baum monetär bewertet. Alle erforderlichen Maßnahmen werden festgelegt.
Am Ortstermin ist die Hainbuche bereits gerodet und entfernt. Es steht noch der Baumstumpf. Die Entschädigung erfolgt auf der Grundlage einer genauen Beschreibung oder auf der Grundlage einer vergleichbaren Pflanze.
Bei Straßenreparaturarbeiten wurde ein Teil der Hecke beschädigt. Braun verfärbte Nadeln und Äste sind verbrannt. Mit dem Sachwertverfahren kann dieser Schaden auch monetär bewertet werden.
Das Entschädigungsverfahren bei landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen erfolgen grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Das sind im Bereich der Sonderkulturen Beerenobstanlagen, Baumobstanlagen, Weinberge und Baumschulquartiere. Manche Schäden sind einfach sichtbar und können zugeordnet werden. In anderen Fällen sind umfangreiche Laboruntersuchungen erforderlich.
Außer bei Unfallschäden kann es noch durch unsachgerechtem Rückschnitt oder Vandalismus bei Pflanzen zu Beschädigungen kommen. Abhängig von der Pflanzenart, dem Standort und dem konkreten Eingriff kann ein Schaden im Rahmen eines Gutachtens pflanzen baulich und monetär bewertet werden. Der konkrete Umfang des Schadens (Teilschaden, Totalschaden) wird festgestellt.
Pflanzen zeigen Schadsymptome, kümmern oder sterben ab. Oft handelt es sich um Pflanzen die einen besonderen Wert darstellen. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein und sind nicht immer eindeutig.
Sie erhalten eine aussagekräftige und realistische Einschätzung und können sich auf die Beurteilung aus fachlicher Sicht verlassen. Erforderliche Maßnahmen werden auf den Fall angemessen empfohlen und sinnvolle Lösungen gefunden.
Eine kompetente Beratung kann über das Telefon oder Bilderaustausch per Mail bis hin zum Ortstermin erfolgen. Es gibt fallabhängig Lösungen. Im Einzelfall müssen Pflanzenteile oder Boden im Labor genauer analysiert werden.
Wühlmäuse, auch Schermäuse genannt, richten häufig erhebliche Schäden an Obstgehölzen, Beerenobststräuchern, Ziergehölzen, Blumenzwiebeln und Gemüsekulturen an. Eine effeltive Möglichkeiten zur Abwehr und Bekämpfung ist nach wie vor das Fangen in Fallen. Wer dabei Erfolg haben möchte, muss einige Dinge beachten und braucht vor allem viel Erfahrung.
Ich bin von Beruf Gartenbautechniker und arbeite seit 1989 als Fachberater für Obstbau und Garten beim Landratsamt Esslingen. Seitdem habe ich umfassende Erfahrungen gesammelt in der Gehölzwertermittlung bei Grunderwerb, Enteignungsverfahren, Unfallschäden, Erbaufteilungen, etc. Darüber hinaus organisiere und leite ich Kurse, Tagungen, Exkursionen, biete zielgruppenorientierte Fortbildungen an, halte Vorträge, arbeite konzeptionell und praktisch bei Ausbildungen mit. Als unabhängiger Berater arbeite ich zusammen mit Behörden, Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern, ...
Ich bin für den Bereich der Gehölzwertermittlung vom Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt.
Im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit erstelle ich Gutachten außerhalb des Landkreises Esslingen.
Jetzt anrufen Tel: 07151 - 453 70