Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau (bestellt durch das Regierungspräsidium Stuttgart) erstelle ich rechtssichere Gutachten für Gartenbau, Landschaftsbau, Obstbau und landwirtschaftliche Sonderkulturen.
Mit über 30 Jahren Erfahrung biete ich Ihnen neutrale, fachgerechte und gerichtsfeste Bewertungen.
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach den aktuellen Sätzen des „JVEG, Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen“.
Zu finden unter https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/BJNR077600004.html.

Bei Pflanzenschäden aufgrund von Unfällen, unerlaubten oder unsachgemäßen Rückschnitten, Vandalismus und ähnlichen Vorfällen lassen sich sowohl der Schaden als auch der monetäre Wert des entstandenen Schadens bewerten.
Zudem können Handlungsempfehlungen für den Umgang mit den beschädigten Pflanzen gegeben werden.

Hier sind einige Beispiele, die die Anforderungen von Pflanzen an ihren Standort und die Folgen bei Nichtbeachtung zeigen:
Ob besondere Anforderungen vorliegen, ob Schäden zu erwarten sind oder ob diese auf falsche Bauweisen zurückzuführen sind, kann bei einer Vor-Ort-Besichtigung festgestellt werden.

Häufige Ursachen für Pflanzenschäden, die zum Kümmerwuchs oder Absterben führen können, sind schlechte Bodenverhältnisse im Bereich der Wurzeln. Mit einfachen Feldversuchen vor Ort kann überprüft werden, ob der Boden die notwendigen Eigenschaften für Pflanzen oder Rasenflächen erfüllt.
Das Wurzelwachstum wird durch das Freilegen einzelner Bereiche untersucht und bewertet.

Unprofessionell durchgeführte Pflegearbeiten, wie unsachgemäßer Rückschnitt von Pflanzen, falsches Mähen von Rasenflächen oder fehlerhafte Bewässerung, können zu erheblichen Pflanzenschäden führen. Auch das Vernachlässigen von Pflegearbeiten kann Schäden verursachen und das Erscheinungsbild der Gartenbereiche negativ beeinflussen.



Bei den Belagsflächen werden folgende Aspekte geprüft und bewertet: Material, Fugen (Breite, Ausrichtung, Füllung, Füllhöhe), Belag (Ebenheit, Neigung, Neigungsrichtung, Einbauhöhe, Seiteneinfassung, Anschlüsse an Bauwerke) und Entwässerung.
Der Oberbau, einschließlich Tragschicht, Bettung, Fugenfüllung und Belag, kann bei Bedarf in geeigneter Weise überprüft werden.
Die Nutzungskategorie, Frostzone und Frosteinwirkungsklasse werden basierend auf den örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen festgelegt und in der Bauweise berücksichtigt.





Das Entschädigungsverfahren für landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Dies betrifft insbesondere Sonderkulturen wie Beerenobstanlagen, Baumobstanlagen, Weinberge und Baumschulquartiere.
Während einige Schäden leicht erkennbar und zuzuordnen sind, erfordern andere Fälle umfangreiche Laboruntersuchungen.
Ich bin Gartenbautechniker und war über 30 Jahre beim Landratsamt Esslingen am Neckar als Kreisfachberater für Obstbau, Garten und Landschaft tätig.
In dieser Zeit habe ich zahlreiche Gutachten für Behörden und Zweckverbände erstellt – unter anderem bei Grunderwerb, städtebaulichen Maßnahmen, Enteignungsverfahren und Unfallschäden. Ein weiterer Schwerpunkt war die Verkehrssicherheitsbeurteilung von Bäumen.
Parallel dazu war ich mehr als 10 Jahre als unabhängiger Sachverständiger im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit tätig. Für Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen habe ich Gutachten und Beratungen zu allen Themen rund um Garten, Landschaft und Obstbau durchgeführt.
Seit November 2022 bin ich ausschließlich als freier, unabhängiger Sachverständiger im süddeutschen Raum tätig.
Für die Bereiche Garten- und Landschaftsbau - Herstellung und Unterhaltung - und Gehölzwertermittlung bin ich vom Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt – ein Garant für geprüfte Fachkompetenz, Neutralität und rechtssichere Gutachten.
