Ich erstelle Beweissicherungsgutachten in den Bereichen Garten, Landschaft und Obstbau. Die Grundlagen aller Gutachten bilden die allgemein anerkannten Regeln. Die Schwerpunkte sind:
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach den aktuellen Sätzen des „JVEG, Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen“.
Bei Beschädigungen von Pflanzen im Falle von Unfallschäden, ungenehmigtem Rückschnitt, nicht fachgerechtem Rückschnitt, Vandalismus, etc. kann die Schwere des Schadens und der monetäre Wert des entstandenen Schadens festgestellt werden.
Im Weiteren können Maßnahmen im Umgang mit den beschädigten Pflanzen dargestellt werden.
Hier werden ein paar Beispiele genannt, die zeigen, welche Anforderungen die Pflanzen auf den jeweiligen Standort haben und wie sich dies bei nicht Beachtung auswirkt.
Rosen gedeihen am besten auf der Südseite in der Sonne, während Farn auf der Nordseite im Schatten gut wachsen.
Hainbildende Bambuspflanzen, die ohne Rhizomsperre gepflanzt werden, verwildern schnell und dringen selbst in Bauwerke ein.
Extensive Dachbegrünungen mit Sedum benötigen eine geringe Vegetationstragschicht in sonniger Lage. Unter diesen Standortbedingungen überleben die konkurrenzschwachen Sedumpflanzen. Andere Pflanzen sind für diese Standortbedingungen nicht geeignet.
Ob spezielle Anforderungen gegeben, evt. Schäden zu erwarten oder auf falsche Bauweisen zurückzuführen sind, kann im Rahmen einer in Augenscheinnahme festgestellt werden.
Häufige Ursachen für Pflanzenschäden, die bis zum Absterben führen können, sind ungünstige Bodenverhältnisse in der Vegetationstragschicht, also in dem Bereich des Wurzelwachstums.
Über Feldversuche, die in einfacher Weise vor Ort durchgeführt werden, können die plastischen Eigenschaften der Vegetationstragschicht und des Unterbodens festgestellt werden. Die Feldversuche zeigen, ob der Boden die erforderlichen Eigenschaften für die Pflanzen oder Rasenfläche erfüllt.
Die Entwicklung des Wurzelwachstums wird beim Freilegen einzelner Bereiche festgestellt und bewertet.
Nicht fachgerecht ausgeführte Pflegearbeiten beim Rückschnitt von Pflanzen, Mäharbeiten bei Rasenflächen, falscher Bewässerung, etc. können Ursache für Pflanzenschäden sein.
Vernachlässigung von Pflegearbeiten können zu Schäden an Pflanzen und der Veränderung des Erscheinungsbildes der Gartenbereiche führen.
Bei den Belagsflächen werden das Material, die Fugen (Breite, Flucht, Füllung, Füllhöhe), der Belag (Ebenheit, Neigung, Neigungsrichtung, Einbauhöhe, Seiteneinfassung, Anschlüsse an die Bauwerke) und die Entwässerung festgestellt und bewertet.
Der Oberbau, also Tragschicht, Bettung, Fugenfüllung und Belag, kann bei Bedarf in geeigneter Weise geprüft werden.
Die Nutzungskategorie, Frostzone und Frosteinwirkungsklasse werden anhand der örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen festgelegt und in der Bauweise überprüft.2
Ungünstige Bodenverhältnisse und/oder falsche Bewässerungsgaben sind häufige Ursachen für einen schlechten Zustand der Rasenfläche.
Das Erscheinungsbild ist von braunen, absterbenden Rasengräser, lückigem Bestand und Unkräuter geprägt.
Die genannten Punkte werden in geeigneter Weise überprüft und dokumentiert.
Das Entschädigungsverfahren bei landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen erfolgen grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Das sind im Bereich der Sonderkulturen Beerenobstanlagen, Baumobstanlagen, Weinberge und Baumschulquartiere. Manche Schäden sind einfach sichtbar und können zugeordnet werden. In anderen Fällen sind umfangreiche Laboruntersuchungen erforderlich.
Ich bin von Beruf Gartenbautechniker und habe über 30 Jahre beim Landratsamt in Esslingen am Neckar als Kreisfachberater für Obstbau, Garten und Landschaft gearbeitet.
Im Rahmen dieser Tätigkeit habe ich Gutachten für Behörden und Zweckverbände im Entschädigungsfall bei Grunderwerb, bei städtebaulichen Maßnahmen, Enteignungsverfahren, bei Unfallschäden etc. erstellt. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt war die Verkehrssicherheitsbeurteilungen von Bäumen.
Als unabhängiger, freier Sachverständiger habe ich außerhalb des Landkreises Esslingen im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit zu allen Garten- und Pflanzenthemen über 10 Jahre lang für Gerichte, Staatsanwalt, Polizei, Behörden, Firmen und Privatpersonen in den Bereichen Garten, Landschaft und Obstbau beraten und Gutachten erstellt.
Seit November 2022 habe ich aus Altersgründen die Beschäftigung beim Landratsamt Esslingen beendet. Seitdem arbeite ich als freier, unabhängiger Sachverständiger im süddeutschen Raum.
Für den Bereich Gehölzwertermittlung bin ich vom Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt.
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